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   BGH, 20.03.1986 - II ZR 7/85   

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https://dejure.org/1986,33422
BGH, 20.03.1986 - II ZR 7/85 (https://dejure.org/1986,33422)
BGH, Entscheidung vom 20.03.1986 - II ZR 7/85 (https://dejure.org/1986,33422)
BGH, Entscheidung vom 20. März 1986 - II ZR 7/85 (https://dejure.org/1986,33422)
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Volltextveröffentlichung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHZ 97, 243
  • NJW 1987, 65
 
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  • BGH, 24.09.1979 - II ZR 95/78

    Stille Beteiligung an Apotheke

    Auszug aus BGH, 20.03.1986 - II ZR 7/85
    Die hier gefundene Lösung steht nicht im Widerspruch zu den Senatsurteilen NJW 1972, 338 = LM § 8 ApothG Nr. 1 und NJW 1980, 638 = WM 1980, 12, wonach ein approbierter Apotheker ein stilles Gesellschaftsverhältnis mit einem Nichtapprobierten eingehen kann, obwohl § 8 ApothG vorschreibt, daß mehrere Personen nur dann gemeinsam eine Apotheke betreiben dürfen, wenn jeder von ihnen im Besitz einer Erlaubnis ist.

    In einem derartigen Fall setzt die Zulässigkeit des stillen Gesellschaftsverhältnisses voraus, daß der Betrieb der Apotheke in der Hand von (approbierten) Apothekern liegt, diese mithin die Apotheke persönlich und in eigener Verantwortung leiten, so daß der stille Gesellschafter keinen Einfluß auf die Betriebsführung hat (NJW 1980, 638 = WM 1980, 12 (13 f.)).

    Haben die Parteien gegen das gesetzliche Verbot eines Zusammenschlusses verstoßen, so finden die Rechtsgrundsätze für die fehlerhafte Gesellschaft keine Anwendung, sondern der Mangel führt nach § 134 BGB zur Nichtigkeit des Gesellschaftsvertrages; denn die Rechtsordnung kann die fehlerhafte Gesellschaft nicht anerkennen, wenn dem - wie hier - wichtige Gemeinschaftsinteressen entgegenstehen (BGHZ 62, 234 (241) = NJW 1974, 1201; Senat, NJW 1980, 638 = WM 1980, 12 (14)).

  • BVerfG, 01.07.1980 - 1 BvR 247/75

    Verfassungsmäßigkeit der Untersagung der Führung einer Sozietät zwischen

    Auszug aus BGH, 20.03.1986 - II ZR 7/85
    Der Anwaltsnotar (Notaranwalt) übt, anders als der Öffentlich bestellte Vermessungsingenieur, zwei getrennte, verschiedenen Aufgabenbereichen zugeordnete Berufe aus, den des Notars und den des Rechtsanwalts (BVerfGE 54, 237 (247) = NJW 1980, 2123).

    Dem ist das BVerfG im Anschluß an BGHZ 64, 214 = NJW 1975, 1414 beigetreten (BVerfGE 54, 237 = NJW 1980, 2123).

    Das Verbot eines Zusammenschlusses Öffentlich bestellter mit nicht öffentlich bestellten Vermessungsingenieuren ergibt sich für den Kreis der betroffenen Berufsangehörigen hinreichend deutlich aus dem dargelegten Gesamtzusammenhang der gesetzlichen Bestimmungen (vgl. BVerfGE 54, 237 (247 f.) = NJW 1980, 2123).

  • BGH, 17.03.1975 - NotZ 9/74

    Sozietät zwischen Anwaltsnotar und Wirtschaftsprüfer

    Auszug aus BGH, 20.03.1986 - II ZR 7/85
    Danach dürfen diese - vom Zusammenschluß des Anwaltsnotars (Notaranwalts) mit einem anderen Rechtsanwalt abgesehen (vgl. § 9 I BNotO) - keine Sozietäten mit Angehörigen anderer Berufszweige eingehen (BGHZ 64, 214 (219) = NJW 1975, 1414; BGHZ 78, 237 (239) = NJW 1981, 397).

    Dem ist das BVerfG im Anschluß an BGHZ 64, 214 = NJW 1975, 1414 beigetreten (BVerfGE 54, 237 = NJW 1980, 2123).

  • BGH, 25.03.1974 - II ZR 63/72

    Stille Gesellschaft und Rechtsberatungsgesetz

    Auszug aus BGH, 20.03.1986 - II ZR 7/85
    Haben die Parteien gegen das gesetzliche Verbot eines Zusammenschlusses verstoßen, so finden die Rechtsgrundsätze für die fehlerhafte Gesellschaft keine Anwendung, sondern der Mangel führt nach § 134 BGB zur Nichtigkeit des Gesellschaftsvertrages; denn die Rechtsordnung kann die fehlerhafte Gesellschaft nicht anerkennen, wenn dem - wie hier - wichtige Gemeinschaftsinteressen entgegenstehen (BGHZ 62, 234 (241) = NJW 1974, 1201; Senat, NJW 1980, 638 = WM 1980, 12 (14)).
  • BGH, 20.03.1986 - II ZR 75/85

    Berufspflichten eines öffentlich bestellten Vermessungsingenieurs; Zusammenschluß

    Auszug aus BGH, 20.03.1986 - II ZR 7/85
    BGH, Urteil vom 20.03.1986 - II ZR 75/85 .
  • BGH, 13.10.1980 - NotZ 13/80

    Sozietät zwischen Anwaltsnotar und Steuerberater

    Auszug aus BGH, 20.03.1986 - II ZR 7/85
    Danach dürfen diese - vom Zusammenschluß des Anwaltsnotars (Notaranwalts) mit einem anderen Rechtsanwalt abgesehen (vgl. § 9 I BNotO) - keine Sozietäten mit Angehörigen anderer Berufszweige eingehen (BGHZ 64, 214 (219) = NJW 1975, 1414; BGHZ 78, 237 (239) = NJW 1981, 397).
  • BGH, 15.11.1971 - II ZR 130/69

    Zulässigkeit der Beteiligung eines stillen Gesellschafters an einer Apotheke im

    Auszug aus BGH, 20.03.1986 - II ZR 7/85
    Die hier gefundene Lösung steht nicht im Widerspruch zu den Senatsurteilen NJW 1972, 338 = LM § 8 ApothG Nr. 1 und NJW 1980, 638 = WM 1980, 12, wonach ein approbierter Apotheker ein stilles Gesellschaftsverhältnis mit einem Nichtapprobierten eingehen kann, obwohl § 8 ApothG vorschreibt, daß mehrere Personen nur dann gemeinsam eine Apotheke betreiben dürfen, wenn jeder von ihnen im Besitz einer Erlaubnis ist.
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